Arbeitsvertrag

Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, welcher ein Dauerschuldverhältnis begründet. Dieses weist vier Merkmale auf:

  • Pflicht des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung;
  • Abhängigkeitsverhältnis des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, welches den Arbeitnehmer persönlich, organisatorisch, zeitlich und wirtschaftlich dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterstellt;
  • Eine gewisse Dauer des Vertragsverhältnisses, wobei zwischen unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen unterschieden werden kann;
  • Lohnanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber.

Der Einzelarbeitsvertrag ist in Art. 319 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) geregelt. Für gewisse Arbeitsverhältnisse können zusätzlich die Bestimmungen von (allenfalls allgemeinverbindlich erklärten) Gesamtarbeitsverträgen (GAV) oder Normalarbeitsverträgen (NAV) relevant sein. Darüber hinaus sind die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes (ArG) zu beachten.