Geheimhaltungsvereinbarung

Auch Non-Disclosure Agreement (NDA).

Vereinbarung, welche oft im Rahmen von Vertragsverhandlungen und vor Abschluss von Hauptverträgen abgeschlossen wird und die Geheimhaltung über vertrauliche Informationen, Unterlagen und Know How, welche während den Vertragsverhandlungen offenbart werden, sichern soll. Die Geheimhaltungsvereinbarung beinhaltet regelmässig eine Verpflichtung der Vertragsparteien, die Geheimhaltungspflicht auch auf ihre Hilfspersonen (Arbeitnehmer, Dritte) zu überbinden. Im Verletzungsfall wird öfters die Bezahlung einer Konventionalstrafe vereinbart.