Temporärarbeit

Als Temporärarbeit (Zeitarbeit) wird eine Erscheinungsform des Personalverleihs bezeichnet, bei welcher ein Personalverleihbetrieb Arbeitskräfte einstellt und diese gewerbsmässig fremden Betrieben (Einsatzbetriebe) zur Arbeitsleistung überlässt.  Der Arbeitgeber (Personalverleihbetrieb) tritt dabei die wesentlichen Weisungsrechte gegenüber seinen Arbeitskräften an den Einsatzbetrieb ab. Im Unterschied zu den anderen Erscheinungsformen des Personalverleihs (Leiharbeit, gelegentliches Überlassen) stellt der Personalverleihbetrieb Arbeitskräfte im Rahmen von Temporärarbeit ausschliesslich zum Zweck des Verleihs an Einsatzbetriebe an, ohne selber einen eigenen Produktions- oder Dienstleistungsbetrieb zu führen.

Das Anbieten von Temporärarbeit ist nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) bewilligungspflichtig.