Persönliche Vorsorge

Mit dem Erlass eines umfassenden Vorsorgeauftrages und einer Patientenverfügung können Sie für den Fall des Eintritts einer Urteilsunfähigkeit und für medizinische Notfälle vorsorgen und Ihnen nahestehende Vertrauenspersonen einsetzen, welche für Sie Aufgaben übernehmen und Entscheidungen treffen können. Dadurch erübrigt sich ein Eingreifen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und Ihre Angehörigen werden von wichtigen Entscheidungen entlastet.

Durch die notarielle Ausarbeitung und Beurkundung Ihres Vorsorgeauftrages können Unklarheiten betreffend Auftragsinhalt und Zweifel an Ihrer Urteilsfähigkeit im Zeitpunkt der Errichtung Ihres Vorsorgeauftrags ausgeschlossen werden.

Wir unterstützen Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Ausarbeitung und Beurkundung von umfassenden Vorsorgeaufträgen, welche detaillierte Weisungen und Vollmachten für sämtliche Belange des täglichen Lebens (Personensorge) wie auch im Bereich der Vermögensverwaltung (Vermögenssorge) enthalten
  • Beratung bei der Wahl der zu bevollmächtigenden Personen, allenfalls unter Berücksichtigung des Vorhandenseins von minderjährigen Nachkommen
  • Registrierung bei den zuständigen Behörden sowie Hinterlegung Ihres Vorsorgeauftrages
  • Aufklärung über den Inhalt und Erlass einer Patientenverfügung sowie über die Möglichkeiten des Zugriffs im Notfall